NIPT
Im Blut einer schwangeren Frau lassen sich mit modernen und hochsensitiven Methoden geringe Mengen kleiner DNA-Bruchstücke des ungeborenen Kindes (zellfreie DNA, cfDNA) nachweisen. Diese kleinen DNA-Bruchstücke stammen aus dem Mutterkuchen (Plazenta), von dem sie laufend in den Blutkreislauf der Mutter abgegeben werden.
Bei einem NIPT (nicht-invasiver Pränataltest) wird diese fetale cfDNA untersucht. Da für den Test nur eine Blutprobe der Schwangeren benötigt wird, besteht kein Eingriffsrisiko.
Hiermit kann die Bestimmung von chromosomalen Fehlverteilungen (z. B. Trisomie 21) erfolgen.
Die Kosten für einen nicht-invasiven Pränataltest auf chromosomale Fehlverteilungen aus mütterlichem Blut sowie die damit verbundenen ärztlichen Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden derzeit von den Krankenkassen nur in Einzelfällen auf Antrag übernommen
Anders sieht es bei der fetalen Rhesusgruppenbestimmung mittels NIPT (= NIPT RhD) aus. Der NIPT RhD weist bei einer Rhesus-D negativen Schwangeren über eine n genetische Analyse die An- oder Abwesenheit des Rhesus-D Merkmals des Fetus nach. Dies kann ggf. eine Anti-D-Prophylaxe-Injektion unnötig machen. Die Untersuchung ist ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich.
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse.
Dr. med. Nicola Sterk
Spezielle Geburtshilfe & Perinantalmedizin
DEGUM II
Weitere pränataldiagnostische Leistungen im Überblick
Neben der Pränataldiagnostik
bieten wir folgende Leistungen in unserer Frauenarztpraxis an: